Liebe Community von Nexus Chemicals,
es ist wieder so weit, und diesmal betrifft es einige unserer absoluten Bestseller. Der Bundesrat hat am 21. November 2025 die sechste Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) beschlossen. Mittlerweile gilt das Verbot und somit bieten wir beispielsweise O-DSMT und IC-26 nicht mehr an, allerdings haben wir alternativen! Derzeit wird Piptapentadol noch geprüft, aber sehr wahrscheinlich ist es legal. Weitere neue und legale Research Chemicals folgen sehr bald! Gerne im Newsletter anmelden, um nichts zu verpassen.
Wir bei Nexus Chemicals legen größten Wert darauf, uns strikt an die geltenden deutschen Gesetze zu halten. Transparenz ist uns wichtig, deshalb möchten wir euch heute genau erklären, was das für eure Forschungsprojekte bedeutet, wann der Stichtag ist und welche Substanzen betroffen sind.
Achtung: Das Gesetz ist nun gültig!
Wann tritt das Verbot in Kraft?
Das Gesetz muss nun im Bundesgesetzblatt verkündet werden, damit es gilt. Aus der Erfahrung der letzten Jahre – insbesondere der letzten NpSG-Änderung – wissen wir, dass dieser bürokratische Prozess in der Regel genau 12 Tage dauert.
- Beschluss: 21.11.2025
- Voraussichtliches Inkrafttreten: wahrscheinlich 03.12.2025
Wir rechnen fest mit dem 3. Dezember, spätestens jedoch mit dem 4. Dezember als Stichtag. Sobald die Veröffentlichung erfolgt ist, gilt das Verbot am selben oder darauffolgenden Tag. Wir prüfen die Veröffentlichungen täglich, um keine Frist zu verpassen.
Wichtig für euch: Bis zum Tag der Verkündung ist der Erwerb und Handel weiterhin legal. Sobald das Gesetz greift, stellen wir den Verkauf der betroffenen Produkte sofort ein. Ihr könnt die Produkte auch problemlos zu Hause haben, denn das Gesetz betrifft nur Händler.
Was ändert sich chemisch?
Der Gesetzgeber möchte mit dieser Anpassung Lücken schließen. Die Chemie-Branche ist schnell, und neue Varianten bekannter Stoffe kommen stetig auf den Markt. Die 6. NpSG-Änderung ist sehr umfangreich und greift tief in die bestehenden Stoffgruppen ein, fügt aber auch zwei komplett neue Gruppen hinzu.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Anpassungen:
- LSD-Derivate (Tryptamine): Hier wurde spezifisch nachgebessert, um Isomere wie das beliebte 1S-LSD zu erfassen. Auch neue Schutzgruppen am Molekül, die bisher legal waren, sind nun verboten.
- Benzodiazepine: Der Fokus liegt hier auf sogenannten Prodrugs (Vorstufen), die im Körper erst zu wirksamen Benzos umgewandelt werden. Auch neue Reste an der chemischen Struktur wurden definiert, um Stoffe wie Bretazenil-Analoga zu verbieten.
- Synthetische Opioide (Die große Erweiterung): Das ist der wohl härteste Einschnitt. Es wurden zwei neue Stoffgruppen (Nr. 8 und 9) geschaffen. Diese zielen auf hochpotente Opioide ab (Methadon-Derivate und sogenannte Orphine), die teilweise hundertfach stärker als Fentanyl wirken können. Auch die Nitazene (Stoffgruppe 7) wurden durch eine Anhebung der Molekülmasse stärker reglementiert.
- Cannabinoide: Auch hier wurden neue Kernstrukturen (z. B. Indolizine) aufgenommen, um Umgehungen des Gesetzes zu verhindern.
Status-Übersicht: Was geht, was bleibt?
Damit ihr nicht lange suchen müsst, haben wir den aktuellen Stand unserer Produkte und relevanter Marktprodukte in einer Tabelle zusammengefasst.
Bitte beachtet: Die Kategorisierung „Bleibt legal“ basiert auf unserer aktuellen chemischen Einschätzung, ist aber ohne Gewähr, da die finale juristische Auslegung komplex sein kann.
| Produkt / Substanz | Status nach NpSG-Änderung | Anmerkung |
|---|---|---|
| 1S-LSD | VERBOTEN | Fällt unter die neue Definition der Tryptamine. Die neue legale Version 1Fe-LSD ist schon da! |
| SuperWhite O-DSMT | VERBOTEN | Wird verboten. |
| Methiodone (IC-26) | VERBOTEN | Wird durch die neuen Stoffgruppen erfasst. |
| NB-DMT | VERBOTEN | Ebenfalls Tryptamin-Erweiterung. |
| SR-14968 | VERBOTEN | Fällt weg. |
| Pagoclone | LEGAL | Keine zutreffende Stoffgruppe im aktuellen Entwurf. |
| Piptapentadol | LEGAL | PiPtapentadol fällt unter keiner Kategorie der 6. Verordnung. |
| DMNPC | LEGAL | Bleibt legal, auch die dpDMC Kristalle und das dpDMC HCL. |
Rechtlicher Hinweis für Forscher
Viele von euch fragen uns besorgt: „Was passiert, wenn ich noch Ware zu Hause habe?“
Hier können wir euch beruhigen. Das NpSG zielt primär auf die Unterbindung des Handels und der Weitergabe ab.
- Der Besitz von Substanzen, die unter das NpSG fallen, ist zwar verboten, aber nicht strafbewehrt.
- Das bedeutet: Ihr kommt für den bloßen Besitz (Eigenbedarf) nicht ins Gefängnis und erhaltet keine Geldstrafe.
- Allerdings: Die Behörden haben das Recht, die Substanzen einzuziehen und zu vernichten, sollten sie gefunden werden.
Fazit
Leider sind diverse Forschungschemikalien nun weg vom Fenster, selbstverständlich wollen wir dagegen vorgehen, hier bereiten wir alles vor. Bis zu einem Ergebnis könnte es dauern, jedoch haben wir glücklicherweise diverse Alternativen im Shop. Weitere folgen schon sehr bald!
Wir halten euch hier im Blog und über den Newsletter auf dem Laufenden, sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt steht.
Euer Team von Nexus Chemicals
