GABA Pulver – 100 % Gamma-Aminobuttersäure
GABA (Gamma-Aminobuttersäure) gehört zu den nicht-essentiellen Aminosäuren. Der Körper bildet sie aus L-Glutaminsäure und nutzt sie als wichtigsten hemmenden Neurotransmitter im zentralen Nervensystem. GABA Pulver eignet sich ideal für Anwender, die den Stoff in definierter, reiner Form einsetzen möchten.
Wir verkaufen GABA Pulver für Forschungen, um hiermit andere Produkte entsprechend auszustatten.
Produkteigenschaften
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100 % Gamma-Aminobuttersäure (GABA)
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Reines Pulver ohne Zusatzstoffe
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Neutraler Geschmack, gut mit Flüssigkeiten kombinierbar
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Feine Körnung für einfache Dosierung
Nährstoffprofil
GABA stellt eine reine Einzelsubstanz dar. Es enthält keine weiteren zugesetzten Vitamine, Mineralstoffe, Aroma- oder Füllstoffe.
Zutaten:
100 % Gamma-Aminobuttersäure
Verzehrempfehlung
Der Hersteller empfiehlt, das Pulver mit ausreichend Flüssigkeit einzunehmen.
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Zeitpunkt: ca. 20 Minuten vor dem Schlafengehen
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Menge: 0,5 g bis 3,0 g pro Tag
Am besten zuerst mit einer kleineren Menge starten und die individuelle Verträglichkeit prüfen.
Verpackung
Hinweise
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Empfohlene tägliche Verzehrsmenge nicht überschreiten.
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Nahrungsergänzungsmittel ersetzen keine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung und gesunde Lebensweise.
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Für Kinder und Tiere unzugänglich aufbewahren!
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Kühl, trocken und gut verschlossen lagern.
Produktsicherheit
Sicherheitshinweise
Obwohl GABA oft als Nahrungsergänzungsmittel bekannt ist, gelten beim Verkauf als Research Chemical (insbesondere als reines Pulver) die Sicherheitsstandards für Laborchemikalien. Das Hauptrisiko beim Hantieren mit dem Pulver liegt in der Reizung von Augen und Atemwegen durch Feinstaub.
Sicherheitsinformationen: GABA Pulver (Research Chemical)
1. Identifikation
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Handelsname: GABA Pulver (Research Chemical)
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Chemische Bezeichnung: Gamma-Aminobuttersäure / 4-Aminobutanoic acid
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CAS-Nummer: 56-12-2
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Form: Weißes, kristallines Pulver
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Verwendung: Laborchemikalie / Referenzsubstanz für Neurotransmitter-Forschung.
2. Einstufung und Kennzeichnung (GHS / CLP)
Gemäß den meisten Sicherheitsdatenblättern (SDS) für reine Laborchemikalien ist GABA als reizend eingestuft.
Signalwort: ACHTUNG
Gefahrenhinweise (H-Sätze):
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H315: Verursacht Hautreizungen.
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H319: Verursacht schwere Augenreizung.
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H335: Kann die Atemwege reizen. (Dies ist der wichtigste Punkt bei Pulvern: Gefahr durch Einatmen von Staub).
Sicherheitshinweise (P-Sätze):
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P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
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P261: Einatmen von Staub vermeiden.
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P280: Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen.
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P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
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P302 + P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
Wichtige Hinweise für den Umgang mit GABA im Labor
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Hygroskopie: GABA zieht Feuchtigkeit an. Wenn der Behälter nicht richtig geschlossen ist, verwandelt sich das feine Pulver schnell in einen harten, klebrigen Block ("Verklumpen"). Das Etikett weist auf trockene Lagerung hin.
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Staub: Da GABA als Reizstoff (Irritant) gilt, ist beim Abwiegen darauf zu achten, dass kein Staub aufgewirbelt wird, der eingeatmet werden könnte. Das führt zu Hustenreiz.
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Abgrenzung: Auch wenn GABA in Drogerien als "Schlafhilfe" verkauft wird, schützt euch der Hinweis "Research Chemical" und "Nicht für den menschlichen Konsum" rechtlich davor, als Lebensmittelhändler eingestuft zu werden (was strengere Auflagen bzgl. Hygiene, MHD, etc. bedeuten würde).
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